Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Logopädie gehört in Deutschland zu den Heilmitteln. Liegt eine ärztliche Heilmittelverordnung vor, übernehmen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich die Behandlungskosten. Erwachsene leisten – sofern keine Befreiung besteht – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Gerne erhalten Sie auf Wunsch vor Behandlungsbeginn einen transparenten Kostenvoranschlag.
Auch Selbstzahler können logopädische Leistungen oder die Isogai Dynamic Therapy unabhängig von einer ärztlichen Verordnung in Anspruch nehmen.
Die häufigsten Abrechnungsarten
Je nach Versicherung unterscheiden sich die Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Überblick
- Gesetzliche Krankenkasse mit Heilmittelverordnung
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe
- Selbstzahler
- Isogai Dynamic Therapy als Privatleistung
Wenn Sie unsicher sind, welche Regelung für Sie gilt, berate ich Sie gerne persönlich.