Preise

Transparente Informationen zu Kosten, Verordnungen und privaten Leistungen. Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben.

Die passende Abrechnung für Ihre Behandlung

Die Kosten einer logopädischen Behandlung richten sich nach Ihrer Krankenversicherung und der ärztlichen Verordnung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die häufigsten Abrechnungsarten.

Mit ärztlicher Verordnung

Abrechnung direkt mit der Krankenkasse
Gesetzl. Zuzahlung (wenn erforderlich)
Rezept vom Haus- oder Facharzt
Beginn nach Terminvereinbarung

Individuelle Abrechnung

Behandlung auf Privatrechnung
Erstattung je nach Versicherungsvertrag
Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich
Kostenvoranschlag auf Wunsch

Ohne ärztliche Verordnung

Isogai Dynamic Therapy
Präventive Behandlungen
Individuelle Beratung
Flexible Terminvereinbarung
 Individuelle Beratung
Transparente Kosten

Transparente Kosten und persönliche Beratung

Vor Beginn jeder Behandlung besprechen wir gemeinsam den Ablauf und die voraussichtlichen Kosten. Gerne informiere ich Sie darüber, welche Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden und wann eine private Abrechnung sinnvoll ist.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Erwachsene leisten – sofern sie nicht befreit sind – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.

Private Krankenversicherung

Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Auf Wunsch erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag.

Selbstzahler & Isogai

Auch ohne ärztliche Verordnung können Sie private Leistungen oder die Isogai Dynamic Therapy in Anspruch nehmen.

Fragen stellen

Noch unsicher?

Sie wissen nicht, welche Abrechnung für Sie gilt oder ob Ihre Krankenkasse die Behandlung übernimmt? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Termin anfragen

Persönliche Beratung vor Therapiebeginn

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kosten, Verordnung und Kostenübernahme.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für eine logopädische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres Haus- oder Facharztes.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt.

Werden die Kosten von privaten Krankenkassen übernommen?

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Behandlung je nach individuellem Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über Ihren Versicherungsschutz.

Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?

Ja. Private Beratungen, Selbstzahlerleistungen sowie die Isogai Dynamic Therapy können unabhängig von einer ärztlichen Verordnung in Anspruch genommen werden.

Was kostet die Isogai Dynamic Therapy?

Eine Einzelsitzung (ca. 50 Minuten) kostet 80 €, eine längere Behandlung (ca. 90 Minuten) 120 €. Diese Leistungen werden privat abgerechnet und sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Heilmittelversorgung.

Erhalte ich einen Kostenvoranschlag?

Ja. Für privat Versicherte und Selbstzahler erstelle ich auf Wunsch vor Therapiebeginn einen transparenten Kostenvoranschlag.